Platzordnung

  1. Die Aufsicht auf dem Vereinsgelände obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Platzordnung ist der Ausbilder oder der Vorstand berechtigt, den Hundeführer des Geländes zu verweisen.
  2. Mit betreten des Vereinsgeländes erklären sich Mitglieder und Besucher mit der Platzordnung einverstanden.
  3. Die Teilnahme an allen Aktivitäten und Veranstaltungen der DTK-Gruppe Oldenburg e.V. erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Hunde dürfen nur angeleint auf das Gelände und erst auf Anweisung abgeleint werden.
  5. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art.
  6. Alle Hunde benötigen eine gültige Hundehaftpflichtversicherung sowie Impfschutz, um sich und andere nicht zu gefährden.
  7. Gemäß den Richtlinien des DTK sind alle Teilnehmer verpflichtet, den Hund gewaltfrei zu führen.
  8. Läufige Hündinnen dürfen für die Dauer der Läufigkeit (ggf. bis zu vier Wochen) das Vereinsgelände nur nach Absprache betreten, da dies die Übungsstunden erheblicht stören würde. Im Einzelfall entscheidet der Ausbilder.
  9. Kranke Hundedürfen nicht auf das Vereinsgelände, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch des Gruppentrainings für sie selbst eine zu große Belastung ist.
  10. Jeder Hundeführer ist allein und voll verantwortlich für seinen Hund und die Einhaltung der Platzordnung. Er hat dafür zu sorgen, dass weder Hunde noch Menschen belästigt werden.
  11. Vor dem Betreten des Geländes sollten die Hunde ca. 15 Minuten ausgeführt werden, damit sie sich lösen können und das Vereinsgelände möglichst nicht verkoten oder auf dem Platz urinieren.
  12. Passiert dennoch ein Malheur, so ist der Hundeführer unverzüglich für die Beseitigung der Hinterlassenschaft verantwortlich und es ist eine Selbstverständlichekeit und wir erwarten, dass der Hundeführer diese dann auch selbst mitnimmt und entsorgt. Kotbeutel befinden sich in einem Spende am Eingang der Vereinshütte.

Der Vorstand, Juli 2022